Zonen - Tarife

ZONENPLAN

Vollbildanzeige

Diese Karte dient Ihrer Orientierung.
Verbindlich sind die vor Ort aufgestellten Verkehrszeichen, die das Einfahren in die bzw. das Verlassen der gebührenpflichtigen Zonen anzeigen.

BLAUE ZONE (max. Parkdauer: 2h)

Die Parkgebühr in der Blauen Zone beträgt 1,00 Euro pro angefangener halben Stunde. Die Gebührenpflicht besteht nur an Werktagen (incl. Samstagen) - an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist das Parken gebührenfrei. Tariftabelle: siehe unten.ein blaues Schild auf dem Bürgersteig

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Blauen Zone (Kurzparkzone) haben, können Sie eine Jahresparkkarte um 250 Euro (zuzüglich 14,30 Euro Bundesabgabe + 38,10 Euro Gemeindeverwaltungsabgabe; Stand 2022) beantragen. Alternativ können Sie auf die Parkberechtigung für die Blaue Zone verzichten und eine für die Grüne Zone beantragen (für 2 Teilzonen, Gebühren siehe Grüne Zone).

GRÜNE ZONE ein Schild mit einem blau-weißen Kreis darauf

Die Parkgebühr pro angefangener halben Stunde beträgt 0,50 Euro. Für die Grüne Zone gibt es auch Tages-, Wochen- und Monatsparkscheine.

Die Grüne Zone ist nur an Werktagen gebührenpflichtig. An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen ist das Parken kostenlos. Tariftabelle: siehe unten.

Mit Hauptwohnsitz in der Grünen Zone können Sie eine Jahresparkkarte um 125 Euro beantragen. Mit der Jahresparkkarte erhalten Sie die Parkberechtigung im Sektor (in der Teilzone) Ihres Wohnsitzes und in einem zweiten, angrenzenden Sektor. In der Karte mit Parkzonen (siehe Bereich Downloads) sind die Teilzonen der Grünen Parkzone ersichtlich.

Änderungen Grüne Zone - seit 1. Juli 2023

Der Gemeinderat hat am 16.5.2023 beschlossen, dass die Grüne Zone in drei Bereichen ausgeweitet wird (Bereich Pötschner-/Schinzlgasse, Bereich südlich Allandgasse, Bereich Mozartgasse bis Schubertgasse). Diese Änderung trat am 1. Juli 2023 in Kraft. Den Stadtplan mit den am 1. Juli geänderten Grenzen der Grünen Zone und den vollen Wortlaut der Verordnung (3. Novelle) incl. dem genauen Straßenverzeichnis finden Sie im Bereich Downloads.

15-MINUTEN-GRATISPARKEN

In beiden Zonen können Sie 15 Minuten gratis parken.
Die Ankunftszeit muss minutengenau am Gratis-Parkschein (oder einem leeren Notizzettel) eingetragen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese via Park-App zu buchen.

Nach Ablauf dieser Gratis-Parkzeit muss das Fahrzeug entfernt werden! 

Man kann also nicht mehrere Gratis-Parkscheine kombinieren.
Das Gratis-Parken für 15 Minuten kann auch NICHT mit normalen Parkscheinen kombiniert werden.

Die ersten 15 Minuten Parkzeit sind also NICHT generell gratis. Allerdings wird die Gebühr erst ab der vollen Viertelstunde berechnet ("aufgerundet"), somit sind die Minuten davor nicht zu bezahlen.

Bitte beachten: Parkuhren sind zum Gratisparken leider nicht zulässig!
Die Gratisparkfrist kann pro Parkvorgang nur einmalig genutzt werden.

VERWENDUNG MEHRERER PARKSCHEINE

Es ist möglich, mehrere Papier-Parkscheine zu kombinieren.
In diesem Fall ist die gleiche Ankunftszeit auf allen Parkscheinen einzutragen.

Tariftabelle

Die Gebührenpflicht gilt an Werktagen. An gesetzlichen Feiertagen ist das Parken - wie an Sonntagen - kostenfrei!

DIESE PARKSCHEINE GIBT ES

Die Parkscheine sind nach Wert abgestuft. Mit einem 2-Euro-Parkschein beispielsweise parken Sie in der Blauen Zone 1 Stunde, in der Grünen Zone 2 Stunden. 

Es gibt Parkscheine für 0,50, 1,00, 2,00 und 4,00 Euro sowie Tages-, Wochen- und Monatsparkscheine (für 5, 20 bzw. 65 Euro). Wochenparkscheine gelten 8 Tage ab Entwertung, Monatsparkscheine im Kalendermonat.

Die Parkgebühr wird in 30-Minuten-Schritten berechnet. Sie können mehrere Scheine kombinieren. Bitte in alle die gleiche Ankunftszeit eintragen.

Kreuzen Sie die Zone an, in der Sie parken, sowie das Abstelldatum und tragen Sie auch das Jahr ein. Die Zeit wird zur vollen Viertelstunde aufgerundet. 

BEI LÄNGEREM AUFENTHALT (wie Kur oder Reha)

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mehrere Wochen parken wollen, bieten sich Wochen- oder Monatsparkscheine an.

Monatsparkscheine (65 Euro) gelten im angekreuzten bzw. entwerteten Kalendermonat.

Wochenparkscheine (20 Euro) gelten vom angekreuzten Wochentag bis zum gleichen Wochentag der nächsten Woche. Beispiel: Sie entwerten den Schein an einem Dienstag. Der Wochenschein gilt bis nächsten Dienstag 16 Uhr (Ende der Gebührenpflicht) - also 8 Tage! Bei manchen Kureinrichtungen können Sie Wochenparkscheine vor Ort erwerben, sonst über die Verkaufsstellen.

Erläuterung zur Gebührenordnung für Anwohner-Jahresparkkarten (Blaue Zone)

Wird eine Jahresparkkarte für 2 Jahre beantragt, sind Zusatzabgaben nur einmal zu entrichten.

Baden ist dazu verpflichtet, die gesetzlichen Bundes- und Landesabgaben einzuheben. Abgaben richten sich nach folgenden Grundlagen:

  • Da die Blaue Zone und die Grüne Zone verschiedene Gesetzesbereiche (Straßenverkehr bzw. Abgabenrecht) betreffen, kommen auch verschiedene Gemeindeverwaltungsabgabetarife zur Anwendung.
  • Die Blaue Zone (Kurzparkzone) wird gesetzlich in der Straßenverkehrsordnung geregelt.
  • Die Grüne Zone wird gesetzlich durch das Nö. Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz geregelt.
  • Die Bundesabgabe richtet sich nach dem Gebührengesetz des Bundes und gilt in ganz Österreich.
  • Die Höhe der Gemeindeverwaltungsabgabe ist landesgesetzlich geregelt und gilt für ganz Niederösterreich.