Mietbeihilfe

Die Mietbeihilfe der Stadtgemeinde Baden kann nur Badenerinnen und Badenern gewährt werden, die eine durch die Stadtimmobilien Baden  oder die Stadtimmobilien Baden verwaltete Wohnung als Hauptwohnsitz gemeldet haben und benützen.

Mietbeihilfe Formular

Mietbeihilfe Richtlinien

Wohnungen

Die vormals als „Gemeindewohnungen“ bezeichneten Wohnobjekte werden nunmehr von den Stadtimmobilien Baden, Grabengasse 24/1, 2500 Baden,

Tel. 02252/254096-0, E-Mail: office@stadtimmobilien.at, verwaltet.


Wohnungsinteressenten werden gebeten, den ausgefüllten Wohnungsantrag samt Kopien der nachstehenden Dokumente im Büro der Stadtimmobilien Baden, Grabengasse 24/1, 2500 Baden, abzugeben:


-    Meldezettel aller im Antrag erwähnten Personen

-    Alimentationsverpflichtungen

-    Familienbeihilfeunterlagen

-    Staatsbürgerschaftsnachweise aller im Antrag erwähnten Personen

-    Einkommensnachweise aller im Antrag erwähnten Personen (bei Arbeitslosigkeit AMS-
     Unterlagen/Notstandshilfeunterlagen/Mindestsicherungsunterlagen)

-    Nachweise über Vermögen/etwaige Rechtsbestände

-    Alle Nachweise in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung


Das Büro der Stadtimmobilien Baden ist an Werktagen (ausgenommen einzelne Fenstertage sowie am Hl. Abend und zu Silvester) von 8:00 – 12:00 Uhr geöffnet.


Wohnungsanträge sind ein Jahr gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen diese erneuert werden.

Sobald der vollständige Wohnungsantrag bei der Immobilien Baden GmbH & Co KG aufliegt, erhalten Antragsteller auf https://www.stadtimmobilien.eu/  Zugang zum aktuellen Wohnungsangebot. Es ist auch möglich, sich für mehrere Objekte zu bewerben.  


Sollten Antragsteller über keinen Internetzugang verfügen, können sie an Werktagen von 8:00 – 12:00 Uhr im Büro der Stadtimmobilien Baden Einsicht in den Angebotsordner nehmen und sich vor Ort schriftlich bewerben.

Über die konkrete Vergabe der Wohnungen entscheidet der Aufsichtsrat der Immobilien Baden GmbH.

Da in der Regel die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der angebotenen Wohnungen übersteigt, wird empfohlen, sich auch nach alternativen Wohnungsmöglichkeiten umzusehen.