Richtigstellung im Grundbuch - Info für Eigentümer

Immer wieder wird in behördlichen Verfahren festgestellt, dass im Grundbuch von Liegenschafts- und Wohnungseigentümern offensichtlich nicht mehr aktuelle Namen und Wohnadressen eingetragen sind. Dieser Umstand kann in einem behördlichen Verfahren rechtliche Nachteile (z.B. Verlust der Parteistellung) nach sich ziehen, da die Zustellung von Verständigungen, Ladungen, etc. immer an die Adresse laut Grundbuchseintragung zu erfolgen hat.

GBA

Eine An- oder Ummeldung beim Meldeamt wird nicht automatisch an das Grundbuch weitergegeben.

Die Änderung im Grundbuch kann ausschließlich vom Eigentümer selbst veranlasst werden.

Es wird daher allen Liegenschafts- bzw. Wohnungseigentümern im eigenen Interesse empfohlen, ihre Daten am Bezirksgericht Baden, 2500 Baden, Conrad von Hötzendorf -Platz 6, richtig stellen zu lassen.

15.10.2019