Wahlen und Statistik

Wahlen, Statistik und landwirtschaftliche Angelegenheiten wie z.B.  Volksbegehren, Unterstützungserklärungen, Ernte- und Bestandsmeldung

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. von 8 - 12 Uhr, außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Rathaus

Kontaktdaten von Wahlen und Statistik
AdresseHauptplatz 1
2500 Baden
Zimmer0.03 Wahlen und Statistik
Telefon+43 2252 86 800 212
Faxnummer+43 2252 86 800 213
E-Mail (offiziell)wahlen@baden.gv.at

Leitung Wahlen und Statistik

MitarbeiterInnen

Einsichtnahme Wählerevidenzen


Kundmachung Einsichtnahme NÖ Landesbürgerevidenzengesetz.pdf 

Kundmachung Öffnungszeiten Einsichtnahme Wählerevidenz.pdf



Auslandsösterreicher/innen - (Eintragung in die - Verbleib in der - Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz)


Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben, die das 15. Lebensjahr im Jahr der Eintragung vollenden oder vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung vollendet haben und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.

Den Antrag können Sie per Post, Telefax oder per E-Mail (eingescannt) unter direkt an die Gemeinde, zu der Ihr Anknüpfungspunkt (Lebensbeziehung, Verbindung) zu Österreich besteht, stellen. Die Anknüpfungspunkte sind gesetzlich vorgegeben; es kann immer nur eine bestimmte Gemeinde zuständig sein. Im Fall eines Umzugs ins Ausland wird es sich um den letzten Hauptwohnsitz in Österreich handeln. Schließen Sie bitte dem Antrag Belege an, die zur Glaubhaftmachung des im Formular angeführten Anknüpfungspunktes geeignet sind.


Antrag Wählerevidenz AÖ


Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird Sie die Gemeinde für die Dauer von zehn Jahren in ihre Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz eintragen. Sollte Ihr Antrag nicht zur Eintragung in die Wählerevidenz(en) führen, so werden Sie darüber von der Gemeinde schriftlich verständigt.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen unter:

https://www.bmi.gv.at/412/Informationen_fuer_Auslandsoesterreicher_innen.aspx


Unionsbürger/innen - (Eintragung in die Europa-Wählerevidenz), die nicht die österr. Staatsbürgerschaft besitzen


Wenn Sie - als nicht-österreichische(r) Unionsbürger(in) mit Hauptwohnsitz in Baden - an der Europawahl teilnehmen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz der Stadtgemeinde Baden eingetragen sein.


Um in die Europa-Wählerevidenz der Stadtgemeinde Baden eingetragen zu werden, müssen Sie vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sein und müssen einen entsprechenden Antrag stellen.

Zu diesem Formular erhalten Sie auch eine entsprechende Übersetzungshilfe.


Unionsbürger-Antrag Europawählerevidenz


Dem Antrag sind weiters die zur Begründung notwendigen Belege (gültiger Identitätsausweis) anzuschließen. Sowohl das Antragsformular als auch das Europa-Wähleranlageblatt sind zu unterfertigen (bitte beide Seiten unterschreiben und an die Stadtgemeinde Baden übermitteln).

Sie können den Antrag per Post, Telefax oder per E-Mail (eingescannt) direkt an die Stadtgemeinde Baden, Fachbereich Wahlen und Statistik, Hauptplatz 1, 2500 Baden (Fax: 02252/86800 DW 213, wahlen@baden.gv.at) stellen.

Wenn Sie in die Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde aufgenommen worden sind, bleiben Sie in dieser für die Dauer Ihres Aufenthalts in Österreich (ununterbrochener Hauptwohnsitz) eingetragen. Sollte Ihr Antrag nicht zur Eintragung in die Europa-Wählerevidenz führen, so werden Sie darüber von der Gemeinde schriftlich verständigt.

Unabhängig davon sind Sie berechtigt, in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde in Baden an Gemeinderatswahlen teilzunehmen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Weitere Informationen sowie Übersetzungshilfen unter:

https://www.bmi.gv.at/412/Europawahlen/Informationen_fuer_nicht_oesterreichische_Unionsbuerger_innen.aspx



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