Wohnbauförderungsdarlehen - Richtlinien

durch die Stadtgemeinde Baden

§ 1
Kreis der Anspruchsberechtigten

Personen, die in Baden entweder selbst ein Eigenheim errichten bzw. eine Eigentumswohnung er-werben, oder die anlässlich der Errichtung eines Wohnhauses durch Wohnungsunternehmen oder Bauvereinigungen (Wohnungsgenossenschaft, Wohnungsgesellschaft, Siedlungsgenossenschaft, Vereine) eine Wohnung erhalten, können von der Stadtgemeinde Baden zur teilweisen Abdeckung von Bauerrichtungskosten oder Baukostenzuschüssen ein Wohnbauförderungsdarlehen bekommen.

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