Kampf dem Feuerbrand!

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Feuerbarnd

Gefährliche Bakterienkrankheit bedroht Obst – und Zierpflanzen

Der Feuerbrand (Erwinia amylovora) ist eine gefährliche, hoch infektiöse Bakterienkrankheit. Sie befällt vor allem Obst- und Ziergehölze der Familie der Rosengewächse (Rosaceae). Die Gesundheit von Mensch und Tier ist nicht in Gefahr, jedoch verursacht das Bakterium enorme wirtschaftliche Schäden im Erwerbsobstbau.
Die Pflanzenkrankheit wurde bereits vor 200 Jahren in Amerika beobachtet. Ende der 1950er Jahre erreichte sie Südengland, von wo sie sich über ganz Europa verbreitete. In Österreich wurde sie erstmals 1993 nachgewiesen.

Welche Pflanzen sind besonders betroffen?

Befallen werden 174 Arten aus der Familie der Rosengewächse. Besonders anfällig sind Kernobst-gewächse wie Apfel, Birne, Eberesche, Quitte und deren Zierformen sowie Cotoneaster, Felsenbirne, Feuerdorn, Mehlbeere, Mispel, Rot- und Weißdorn. Nur auf diesen Gehölzen kann der Erreger überwintern.

Woran ist Feuerbrand erkennbar?
Wenn Blüten, Früchte und Blätter einer Wirtspflanze plötzlich welken, sich hell-, rot- bis dunkelbraun oder schwarz verfärben und die Triebspitzen sich hakenförmig nach unten krümmen besteht der Verdacht auf Feuerbrand. Junge Pflanzen können innerhalb von 2 Wochen absterben, ältere oft erst innerhalb mehrerer Jahre. Da die Krankheit unterschiedliche Erscheinungsformen hat und von Laien schwer zu erkennen ist, wurde ein Feuerbrandbeauftragter für jede Gemeinde ernannt, der durch Schulungen der NÖ Landwirtschaftskammer das Erkennen der Krankheit und das richtige Folge-verhalten vermittelt bekam.

Bitte um Meldung im Verdachtsfall

Sollte sich in ihrem Garten ein Verdachtsfall ergeben, kontaktieren Sie den Feuerbrandbeauftragten der Stadtgemeinde Baden: Herr Obergärtner Gtm. Stefan Ferschich, erreichbar unter der Maildresse stadtgaerten@baden.gv.at oder werktags von Montag bis Freitag zwischen 7:00 und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 02252 86800-850. Er wird die befallene Pflanze begutachten. Bestätigt sich der Verdacht, wird zur eindeutigen Diagnose ein Sachverständiger hinzugezogen. Handelt es sich tatsächlich um Feuerbrand, wird die Pflanze gerodet und verbrannt.

Im Jahr 2020 wurde in Baden ein Feuerbrandfall bestätigt. Auf Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Baden weist die Stadtgemeinde Baden auf das in Niederösterreich geltende Auspflanzverbot für Wirtspflanzen in Befallszonen (wird im Umkreis von 3 km um einen Befallsherd festgelegt) hin.
Wirtspflanzen wie Felsenbirne, Weiß- und Rotdorn, Zwergmispel, Wollmispel, Feuerdorn, Lorbeerglanzmispel und Speckbirne dürfen demnach in Befallszonen nicht mehr ausgepflanzt werden. Ausgenommen davon sind folgende Pflanzen, die der Fruchtnutzung dienen: Quitte, Apfel, Mispel, Birne mit Ausnahme der Speckbirne, Eberesche, Vogelbeere und Apfelbeere.

Hakenförmige Krümmung an Apfeltrieb

10.05.2021

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